Allgemeine Grundsätze
Krankheit eines Schülers
Bitte melden Sie die Erkrankung gleich am ersten Tag telefonisch in der Schule (06678/1330, Anrufbeantworter), damit wir wissen, weshalb morgens ein Kind fehlt.
Nach drei Krankheitstagen ist eine schriftliche Meldung vorzulegen.
Sport kann bis zu einer Woche von den Eltern schriftlich entschuldigt werden. Danach ist ein Attest vorzulegen.
Erkrankungen und Unfälle von Kindern während der Unterrichtszeit
Die Klassenlehrerin weist die Kinder darauf hin, dass sie gesundheitliche Beschwerden mitteilen sollen, damit darauf reagiert werden kann.
Leiden die Kinder am Schulvormittag erkennbar unter Fieber, Erbrechen, Durchfall oder ähnlichem werden die Eltern telefonisch benachrichtigt, so dass sie Ihr Kind von der Schule abholen können.
Generell gilt, dass Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken sollen, wenn die oben genannten Beschwerden schon am Vortag oder am frühen Morgen vorliegen.
Auch beim Auftreten größerer Verletzungen – insbesondere Kopfverletzungen – als Folge von Sport- oder Pausenunfällen werden die Eltern telefonisch benachrichtigt.
Toilettengänge
Grundschulkinder sollen besonders im 1. und 2. Schuljahr von den Lehrerinnen dazu angehalten werden, die Pausenzeit auch für Toilettengänge zu nutzen, um den Unterricht nicht unnötig zu stören.
Wenn Kinder dennoch im Unterricht dringend die Toilette aufsuchen müssen, wird ihnen dieses erlaubt.
Kommt es bei einzelnen Kindern gehäuft zu Toilettengängen während der Unterrichtszeit, ist ein Gespräch mit den Eltern zu führen. Es soll abgeklärt werden, ob eine medizinische Ursache vorliegt.
Gespräche mit den Lehrerinnen
Wir bitten darum, persönliche Gesprächstermine in der Schule zu vereinbaren (06678/1330), da spontane Gespräche vor dem Unterricht oder in den Pausen den Schulablauf stören können.
Unabhängig davon finden Elternsprechtage statt.
Einträge im Hausaufgabenheft
Das Hausaufgabenheft dient auch dem Austausch zwischen Eltern und Lehrern.
Wenn Sie etwas mitteilen wollen, können Sie es unter „Notizen“ einschreiben. Einträge von Lehrerinnen bitten wir zu unterschreiben, damit wir sehen können, dass Sie es auch gelesen haben.
Tests und Lernkontrollen
Auch diese möchten Sie bitte unterschreiben. Abgeheftet werden sie in der Schule.
Unterrichtsschluss vor den Ferien
Am letzten Schultag vor den Ferien endet der Unterricht immer nach der dritten Stunde
(Betreuung nur auf Nachfrage).
Telefonkette
Jedes Elternteil bekommt eine Liste, aus der alle Telefonnummern der Mitschüler hervorgehen – sofern Sie uns erlauben, Ihre Telefonnummer darauf bekannt zu geben.
Wenn dringend etwas mitgeteilt werden muss, wird die Telefonkette aktiviert. Die Lehrerin ruft dazu die erste Familie auf der Liste an, diese rufen die zweite an usw.
Ist ein Teilnehmer nicht erreichbar, wird er übersprungen und später nochmals angerufen.
Die Notfallnummernkette- ggfs. mit Handynummern - liegt nur den Lehrerinnen und den Betreuerinnen vor, nicht den Eltern der Mitschüler. Sie kommt nur im Fall einer Notlage – wie z. B. einer plötzlichen Erkrankung – zum Einsatz.
Mithilfe von Eltern
Wir würden uns freuen, wenn Sie bei besonderen Aktivitäten (z.B. Feste vorbereiten, Bibliothek sortieren, Obstsalat zubereiten) mithelfen würden.
Sehr ist auch aktive Mithilfe an Unterrichtsprozessen erwünscht (z.B. „Lesemütter“ / „Leseomas“, Wanderbegleitung usw.). Neue Anregungen zur Gestaltung des Schullebens sind uns willkommen. Teilen Sie sie uns mit!
Elterntaxi/Parken an der Schule
Hönebacher Kinder sollten nach Möglichkeit zu Fuß zur Schule kommen.
Falls in Ausnahmefällen das Kind gefahren werden muss, soll darauf geachtet werden, dass die Autos nicht vor der Schule anhalten, um die Kinder aussteigen zu lassen. Bitte parken Sie auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und achten Sie darauf, dass die Kinder einen sicheren Weg in die Schule nehmen.
Öffnungszeiten der Schule und Schuleingang
Die Frühaufsicht beginnt um 7.45 Uhr. Wenn Kinder früher kommen, müssen sie sich in den unteren Betreuungsraum zur Frühbetreuung begeben (7.00 Uhr bis 8.00).
Die oberen Räume werden mit Unterrichtsschluss verschlossen. Die unteren Räume sind in der Regel bis 16.00 Uhr geöffnet.
Aus Sicherheitsgründen dürfen die Kinder nur den unteren Eingang über den Schulhof benutzen. Der obere Eingang zur Straße darf nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden.
Fahrschüler aus Kleinensee: Wenn der Bus morgens nicht kommt
Nach 10 Minuten können die Kinder nach Hause gehen.
Natürlich können Sie die Kinder in diesem Fall auch gern mit dem PKW bringen.
Bitte die Schule umgehend benachrichtigen!
Fahrschüler: Wenn nach der Schule der Bus verpasst wird
Die Linienbusfahrer sind gehalten, pünktlich abzufahren. Wenn der Bus verpasst werden sollte, fahren die Kinder einen Bus später (Telefonkette wird aktiviert).
Im Einzelfall werden die Eltern sofort telefonisch benachrichtigt.
Auch nach Wanderungen kann es sein, dass die Kinder nicht zur üblichen Zeit, sondern etwas später nach Hause kommen.
Nachfragen und Beschwerden
Wir hoffen, dass es während der Schulzeit Ihres Kindes zu keinen Problemen kommt.
Sollten sie aber einmal Fragen oder Beschwerden haben, so halten Sie bitte folgende Vorgehensweise ein:
- Wenden Sie sich zuerst immer an die betroffene Lehrerin.
- Wenn Ihnen das nicht helfen sollte, haben Sie die Möglichkeit, die Schulleitung
- Sollte auch in diesem Fall keine Klärung erfolgen, kann – auf Ihren Wunsch - der gewählte Schulelternbeirat Ihrer Klasse hinzugezogen werden.
- Falls das Problem weiterhin nicht gelöst werden könnte, kann – auf Ihren Wunsch – der Schulelternbeiratsvorsitzende hinzu gezogen werden.
- Waren alle diese Maßnahmen vergebens, so bliebe Ihnen die Möglichkeit, sich beim Staatlichen Schulamt beraten zu lassen.
Online-Diagnose
In den Fächern Deutsch und Mathematik nehmen alle Schüler vom 2. bis 4. Schuljahr regelmäßig an Online-Diagnosen statt.
Diese sollen Aufschluss geben über den Lernstand und den Lernfortschritt der Kinder. Aus den Ergebnissen ergeben sich für jedes Kind einzelne Bereiche, in denen noch Förder- oder Forderbedarf abgeleitet werden kann. Dafür werden spezielle – auf jedes Kind individuelle – Fördermappen erstellt, die dann im Förderunterricht mit der Lehrerin in Kleingruppen bearbeitet werden.
Hausaufgaben
Im Rahmen des Pakts-für-den-Nachmittag können wir unter Führung einer Lehrerin tägliche Hausaufgabenstunden für Kinder anbieten, die dies möchten.
Die Kinder sollen – genau wie zu Hause auch – die Aufgaben selbstständig zu bearbeiten versuchen. Die Lehrerin gibt im Einzelfall Hilfen und sieht sich die Aufgaben an, kann aber nicht immer alles bei allen kontrollieren.
Es werden auch nicht immer alle Kinder mit allem fertig.
Insofern ist es wichtig und notwendig, dass Sie sich zu Hause die Aufgaben zeigen lassen. Bitte denken Sie auch an die tägliche Leseübung (mindestens 5 Minuten), die immer auf ist – auch, wenn dies nicht im Hausaufgabenheft steht.
Auch andere Übungen wie z. B. Einmaleins Übungen sollten Sie zusätzlich zu Hause vornehmen.
Änderung der Betreuungszeiten
Kurzfristige Änderungen der Betreuungszeiten sollten die Ausnahme bleiben.
Falls es doch einmal nicht zu vermeiden ist, informieren Sie bitte die Schule schriftlich im Hausaufgabenheft und außerdem die Betreuerinnen. Beide Parteien müssen benachrichtigt werden.
aktualisiert und ergänzt nach Beschluss der Gesamtkonferenz im August 2019
Sicherer Schulweg und Fahren mit Rollern oder Fahrrädern
Für den sicheren Schulweg empfehlen wir, dass Eltern den Schulweg mit den Kindern - besonders den Erstklässlern - mehrfach einüben.
Den Schulweg mit Rollern oder Fahrzeugen zurückzulegen empfehlen wir grundsätzlich erst, wenn die Verkehrserziehung mit der Fahrradprüfung abgeschlossen ist (4. Schuljahr).
Wenn Eltern ihr Kind dennoch schon früher mit dem Roller zur Schule fahren lassen will, müssen sie selbst Sorge dafür tragen, dass das Kind alle wichtigen Verkehrsregeln (ggfs. auch Linksabbiegen) sicher beherrscht und diese auch anweden kann.
Während des Schulweges sind Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Nur, wenn sie ganz sicher sind, dass sich ihr Kind im Straßenverkehr allein mit dem Roller bewähren kann, sollten sie den Einsatz des Rollers für den Schulweg erlauben.
Versichert sind die Roller und Fahrräder nicht über die Schule. Grundsätzlich gilt auch hier: Wer private Dinge mit in die Schule bringt, trägt selbst die Verantwortung für sein Eigentum. Dies hat zur Folge, dass ein Schadensersatz für den Verlust oder eine Beschädigung nicht über die Schule verlangt werden kann.
Seit Ende November 2020 besteht die Möglichkeit, Rolller oder Fahrräder in den dafür vorgesehenen Ständern auf dem Schulhof abzustellen. Der Landkreis hat diese Maßnahme finanziert.