Herr Neidenberger vom DRK weist Schüler und Lehrerinnen ein.
(ESchw)
Neue Infos:
Elternbrief (Auszug) vom hessischen Kultusminister
An alle Eltern
Wiesbaden, den 11. Februar 2021
Maßnahmen ab dem 22. Februar
- Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar
- Einrichtung einer Notbetreuung
- Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1
.....
ab dem 22. Februar
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
wieder haben in dieser Woche Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung
der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass
nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen insbesondere für die Schulen beschlossen
worden sind.
Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen
erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt.
Dafür gebührt Ihnen und Ihren Kindern unser Dank! Mit Blick auf die Mutationen des Virus
ist es allerdings erforderlich, möglichst niedrige Infektionszahlen (deutlich unter einer Inzidenz
von 50) zu erreichen. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten
Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber
einig, dass schrittweise Lockerungen im Betreuungs- und Bildungsbereich unter Einhaltung
der Hygieneregeln vertretbar und notwendig sind.
Dies bedeutet für den Schulbetrieb ab dem 22. Februar folgendes:
1. Jahrgangsstufen 1 bis 6
Wie geplant werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen
sowie die Vorlaufkurse ab Montag, dem 22. Februar, in den Wechselunterricht in
geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung
von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Über die konkrete Ausgestaltung
des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet
die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren.
Notbetreuung im Rahmen des Wechselunterrichts
Sie haben Ihre Kinder in den zurückliegenden Wochen mit großer Mehrheit zuhause betreut.
Für den Kraftakt, den Sie dabei geleistet haben, ist Ihnen die Hessische Landesregierung
sehr dankbar. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre
Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts
möglichst zuhause betreut werden kann.
Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule jedoch eine Notbetreuung angeboten.
Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte
und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden,
kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern
teilnehmen.
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern
a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere,
weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen,
ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen
dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn
oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen.
Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit
einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für
deren Pflege und Erziehung sorgen,
b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern
angeordnet worden ist,
c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere
Betreuung erfordert oder
d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte
entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände
von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden
Härten abhebt.
Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.
2. Maskenpflicht im Unterricht und in der Notbetreuung
Künftig ist für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang wie auch für ihre Lehrerinnen
und Lehrer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske,
Community-Maske) auch im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Dies gilt
nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-
Masken) zu tragen. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Bitte
achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Maske mindestens einmal täglich wechselt und geben
Sie ausreichend Masken zum Wechseln mit.
......
Lassen Sie uns mit Zuversicht nach vorne blicken. Ich hoffe, dass wir bald weitere Schritte
hin zu mehr schulischer Normalität und zu einer Entlastung Ihres Familienalltags gehen
können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Anmeldung zur Notbetreuung: Die Formulare finden Sie für die einzelnen Jahrgänge in Teams. Dort finden sie auch die Ausgestaltung des Wechselunterrichts für die einzelnen Jahrgänge.
Formular: Arbeitgeberbescheinigung
(JB)
Liebe Eltern,
die folgende Information wurde vom Staatlichen Schulamt versendet:
die Wetterlage und die zu erwartenden Temperaturen im Minusbereich werden aller Voraussicht nach in den kommenden Tagen für weitere Hürden bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung des Unterrichts sorgen, da die Einhaltung der Lüftungsempfehlung bei zum Teil zweistelligen Minusgraden im Prinzip nicht adäquat umzusetzen ist.
In Abstimmungen mit den Amtsleitungen im Nordverbund (Schulamtsbezirke Bebra, Fulda, Fritzlar und Kassel) möchten ich Ihnen empfehlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, in den nächsten beiden Tagen, ggf. auch bis zum Ende dieser Woche alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht zu beschulen. Gleichzeitig sollten Sie die Eltern nochmals darauf hinweisen, dass das Angebot der Notbetreuung nur im tatsächlichen Bedarfsfall wahrgenommen werden sollte, um ein sicheres Miteinander in reduzierten Gruppen zu ermöglichen.
Für die Grundschule Hönebach gilt folgendes:
- Die Klassenlehrerinnen rufen die Eltern an, deren Kinder für diese Woche gemeldet waren und klären die Notwendigkeit ab.
- Das Tauschen der Materialpakete kann auch morgen früh noch stattfinden: von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr wird Frau Busold-Mohr dankenswerter Weise wieder bereit stehen für alle Eltern, die es heute nicht geschafft haben, zur Schule zu kommen. Lehrerinnen versuchen ebenfalls, die Schule zu erreichen. Wir freuen uns, dass einige Eltern auch die Materialien anderer Kinder mitnehmen und im Ort weiterreichen. Vielleicht wäre das auch für morgen eine gute Lösung. Sprechen Sie sich ab, dann müssen nicht alle zur Schule kommen bei dieser schwierigen Witterungslage.
- Die Wochenpläne sind wieder auf Teams eingestellt, liegen aber auch in gedruckter Form den Materialpaketen bei.
- Erreichbarkeit: Sie können alle Lehrerinnen auf Teams erreichen.
- Die Schulleitung erreichen Sie ebenfalls auf Teams, in dringenden Fällen in dieser Woche auch unter Handy: 01729584285.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen eine möglichst stressfreie und unfallfreie Woche!
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Schwab
Liebe Eltern,
bis zum 14.02.2021 wird sich leider an der Schulsituation nichts Grundlegendes ändern, die jetzigen Regeln laufen weiter. Sehen Sie sich dazu bitte das Elternschreiben und die Videobotschaft unserers Kultusministers an:
Elternschreiben des Kultusministers 21.01.2021
Videobotschaft des Kultusministers
Weiterhin gilt, dass Ihre Kinder zu Hause bleiben sollen. Falls dies aus zwingenden Gründen nicht möglich sein sollte, müssen Sie das der Klassenlehrerin bis freitags, 16 Uhr, mitteilen. In diesem Fall - also nur, wenn Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen soll - benötigen wir auch eine schriftliche Bescheinigung an die Schule. Sie können wieder das vorgefertigte Formular verwenden:
Formular zur Anmeldung Präsenzunterricht
(ESchw)