Neuigkeiten aus der Schule

Unterrichtsbetrieb ab 22.02.2021

Neue Infos:

Elternbrief (Auszug) vom hessischen Kultusminister

An alle Eltern
Wiesbaden, den 11. Februar 2021
Maßnahmen ab dem 22. Februar
- Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar
- Einrichtung einer Notbetreuung
- Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1
.....
ab dem 22. Februar
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
wieder haben in dieser Woche Bund und Länder über das weitere Vorgehen zur Bewältigung
der für uns alle sehr belastenden Corona-Pandemie beraten. Erfreulich ist, dass
nun erste Lockerungen der geltenden Beschränkungen insbesondere für die Schulen beschlossen
worden sind.
Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen
erfreulicherweise zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt.
Dafür gebührt Ihnen und Ihren Kindern unser Dank! Mit Blick auf die Mutationen des Virus
ist es allerdings erforderlich, möglichst niedrige Infektionszahlen (deutlich unter einer Inzidenz
von 50) zu erreichen. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten
Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Dennoch sind sich alle Beteiligten darüber
einig, dass schrittweise Lockerungen im Betreuungs- und Bildungsbereich unter Einhaltung
der Hygieneregeln vertretbar und notwendig sind.
Dies bedeutet für den Schulbetrieb ab dem 22. Februar folgendes:
1. Jahrgangsstufen 1 bis 6
Wie geplant werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen
sowie die Vorlaufkurse ab Montag, dem 22. Februar, in den Wechselunterricht in
geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Masken, Lüften und die strenge Einhaltung
von Hygienemaßnahmen sind hierbei weiterhin unerlässlich. Über die konkrete Ausgestaltung
des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet
die Schule Ihrer Kinder und wird Sie darüber informieren.
Notbetreuung im Rahmen des Wechselunterrichts
Sie haben Ihre Kinder in den zurückliegenden Wochen mit großer Mehrheit zuhause betreut.
Für den Kraftakt, den Sie dabei geleistet haben, ist Ihnen die Hessische Landesregierung
sehr dankbar. Auch während des Wechselunterrichts sind wir weiterhin auf Ihre
Unterstützung angewiesen, damit Ihr Kind während der Phasen des Distanzunterrichts
möglichst zuhause betreut werden kann.
Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule jedoch eine Notbetreuung angeboten.
Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte
und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigt werden,
kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern
teilnehmen.
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern
a. eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere,
weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen,
ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen. Das Vorliegen
dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn
oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen.
Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit
einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für
deren Pflege und Erziehung sorgen,
b. die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern
angeordnet worden ist,
c. ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere
Betreuung erfordert oder
d. ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte
entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände
von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden
Härten abhebt.
Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Schule Ihres Kindes.


2. Maskenpflicht im Unterricht und in der Notbetreuung
Künftig ist für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang wie auch für ihre Lehrerinnen
und Lehrer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Alltagsmaske,
Community-Maske) auch im Unterricht und in der Notbetreuung verpflichtend. Dies gilt
nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-
Masken) zu tragen. In der Schule werden regelmäßige Maskenpausen eingeplant. Bitte
achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Maske mindestens einmal täglich wechselt und geben
Sie ausreichend Masken zum Wechseln mit.

......
Lassen Sie uns mit Zuversicht nach vorne blicken. Ich hoffe, dass wir bald weitere Schritte
hin zu mehr schulischer Normalität und zu einer Entlastung Ihres Familienalltags gehen
können.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz

 

Anmeldung zur Notbetreuung: Die Formulare finden Sie für die einzelnen Jahrgänge in Teams. Dort finden sie auch die Ausgestaltung des Wechselunterrichts für die einzelnen Jahrgänge.

 

Formular: Arbeitgeberbescheinigung

 

(JB)

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