Unsere Schule stellt sich vor

Liebe Online-Besucher,

baumwir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der Grundschule Hönebach! An unserer kleinen osthessischen Dorfschule werden die Schulkinder aus Kleinensee und Hönebach jahrgangsübergreifend unterrichtet. Dabei werden die Jahrgänge 1 und 2 in der Flexiblen Eingangsstufe zusammen gefasst. Die Jahrgänge 3 und 4 werden ebenfalls als Einheit geführt. Betreuung und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag werden nach Bedarf angeboten. Unser Schulgebäude ist durch die Unterstützung des Landkreises in einem guten Zustand. Die Räume sind groß, lichtdurchflutet und gemütlich und bieten gute Lernbedingungen. Die Kinder fühlen sich wohl und gehen hier gern zur Schule. Aufgrund der kleinen, überschaubaren Struktur haben wir es mit einer familiären Atmosphäre und einem angenehmen Lernklima zu tun. In unserem kleinen System ist es den Lehrerinnen gut möglich, sehr individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des einzelnen Kindes einzugehen und den Kindern viel persönliche Zuwendung zukommen zu lassen. Das Zusammenleben in jahrgangsübergreifenden Gruppen trägt zusätzlich dazu bei, dass sich das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler positiv entwickelt und Rücksichtnahme und Hilfe selbstverständlich sind. Wir sind sehr froh darüber, unseren Schulkindern solch gute Voraussetzungen für gelingendes Lernen anbieten zu können.

Betreuung

 

 

Betreuungskonzept 2016/17


Einleitung
An der Grundschule Hönebach gibt es seit dem Schuljahr 2011/12 ein Bildungs- und Betreuungsangebot.
In den ersten drei Jahren wurde eine Öffnung der Schule bis 15.00 Uhr angeboten. Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde dieses Angebot ganztägig erweitert und teilweise von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr genutzt.
Das folgende Konzept „Schule mit Ganztagsangeboten“ stellt die schriftliche Grundlage für die Arbeit der Ganztagsbetreuung an der Grundschule Hönebach dar. Unter „Schule mit Ganztagsangeboten“ (GTA) versteht man die Ganztagsschule, die auf Freiwilligkeit setzt, also den Schüler/innen im Gegensatz zur Ganztagsschule (GTS) die Möglichkeit bietet, auf freiwilliger Basis das Angebot der „Schule mit Ganztagsangeboten“ zu nutzen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Text wird nur die maskuline Form verwendet. Gemeint sind jedoch immer Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der GTA in Anspruch nehmen bzw. Lehrerinnen und Lehrer bzw. Betreuerinnen und Betreuer. Für den Begriff „Schule mit Ganztagsangeboten“ wird im Folgenden die Abkürzung GTA verwendet.

1. Ziele der „Schule mit Ganztagsangeboten“ (GTA)
Die Grundschule Hönebach als GTA soll den Schülern einen Raum der Bildung, Betreuung und des sozialen Lernens und Lebens bieten. Ziel soll es sein, Unterricht, feste Nachmittagsarbeitsgemeinschaften und Pausen in einen sinnvollen Rhythmus zu bringen, um den Schülern die bestmögliche Umgebung für den Erwerb von fachlichen und persönlichen Kompetenzen zu ermöglichen. Dabei sollen die individuellen Bedürfnisse der Schüler Berücksichtigung finden. Die Rhythmisierung kennzeichnet eine gute GTA und wird durch die Verzahnung von Kernunterricht, Förder- und Wahlangeboten sowie Bewegungs- und Ruhephasen ergänzt.
Die GTA ist von besonderer Bedeutung für die soziale Entwicklung der Schüler. Sie kann helfen, die Selbstständigkeit, Selbstsicherheit, soziale Verantwortung und Kommunikationsfähigkeit der Kinder zu verbessern. Außerdem soll die Förderung von Selbstbewusstsein, Konzentration und Ausdauer sowie persönliche Ausgeglichenheit Beachtung finden. Die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien soll ebenfalls Teil der GTA sein.
Die Umsetzung der GTA und ihrer Ziele sollen in Kooperation mit den Lehrkräften, den Eltern, dem Schulförderverein, der Gemeindevertretung, ehrenamtlich tätigen Bürgern, ortsansässigen Vereinen, eventuell kirchlichen Vertretern sowie pädagogischen Fachkräften erreicht werden.

Die Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote (z.B. Nachmittags- und Ferienangebote) der GTA sollen ein förderndes und forderndes Angebot an die Schüler darstellen. Durch diese Angebote sollen die Schüler ihre Fähig- und Fertigkeiten sowie ihre Interessen entdecken und erfahren. Schülern soll die Möglichkeit der persönlichen Entfaltung eröffnet werden. Ein weiteres Ziel der GTA soll die Befähigung der Schüler zur selbständigen und sinnvollen Freizeitgestaltung sein.
Durch das Angebot, die Hausaufgaben in der Schule zu erledigen, soll schrittweise eine Veränderung der Hausaufgabenkultur erreicht werden. Der Weg führt von der heute üblichen Hausaufgabe über die Schulaufgabe zu integrierten Übungszeiten. Das heißt, dadurch, dass die „Hausaufgaben“ während der Schulzeit in Anwesenheit eines Lehrers/Betreuers erfolgen, sind es faktisch bereits Schulaufgaben. Am Ende könnte die Schulaufgabenzeit selbstverständlicher Bestandteil der Schulzeit sein. Ziel der GTA ist es somit, dass die Schüler eine verlässliche Zeit zur Erledigung dieser Schulaufgaben zur Verfügung gestellt bekommen.

 

2. Umsetzung


2.1 . Betreuungszeiten

o Frühbetreuung: 7:00 Uhr – 8:10 Uhr (bei Bedarf ist Betreuung ab 6:00 Uhr möglich)
(kostenpflichtig)

o Vormittagsbetreuung: 11:50 Uhr – 14:00 Uhr
(kostenfrei)

o Nachmittagsbetreuung: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr (bei Notwendigkeit ausbaubar bis 18:00 Uhr)
(kostenpflichtig)

Zur kostenfreien Betreuung am Vormittag:

Eine verlässliche, kostenfreie Betreuung an jedem Schulvormittag bis 14 Uhr stellt das Kernstück unseres Betreuungskonzeptes im Schuljahr 2016/17 dar.
Sie wurde möglich durch die großzügige finanzielle Unterstützung der Gemeinde Wildeck und des Bürgermeisters Herrn Alexander Wirth, die zur langjährigen Unterstützung des Landkreises hinzukam.
Die oben ausgeführten Ziele können durch dieses Umsetzungskonzept am ehesten erreicht werden.
Alle Schüler haben nun unabhängig von Finanzierungsfragen die Möglichkeit, in den Genuss der Betreuung zu kommen. Sie können gemeinsam Mittagessen, Hausaufgaben unter Aufsicht erledigen, sich entspannen oder spielen.
Dies bietet allen Eltern eine große Verlässlichkeit und dient dem übergeordneten Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu verbessern und dem einzelnen Kind das Gefühl zu geben, in der Schulgemeinschaft auch nach Unterrichtsende gut aufgehoben zu sein.

2.2. An- und Abmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem von uns vorgesehenen Formular. Zum Ende des laufenden Schulhalbjahres (spätestens bis zum 01. Januar bzw. 01. Juli) kann die Teilnahme an der Betreuung schriftlich gekündigt werden. Wird die Abmeldung nicht fristgerecht eingereicht, verlängert sich die Betreuung für ein weiteres halbes Jahr.

2.3. Krank- und Ummeldungen
Sollte ein Kind erkranken, so muss es bis spätestens um 7:45 Uhr in der Schule telefonisch, schriftlich oder persönlich abgemeldet werden. Nur dann kann das Mittagessen abbestellt werden und muss nicht bezahlt werden. Im Lehrerzimmer der Schule werden täglich die fehlenden Schüler erfasst, eine Abmeldung ist aber telefonisch auch über die Direktdurchwahl der Betreuung möglich. Die Frühaufsicht klärt die fehlenden Schüler mit den Anmeldungen für die Betreuung ab und gibt ggf. Änderungen der Mittagessensbestellungen an die zuständige Betreuerin weiter.
Kurzfristige Änderungen, zum Beispiel im Falle eines Arztbesuches oder anderer privater Termine, sollen den Betreuerinnen rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) schriftlich mitgeteilt werden.
Die Zeiten, in denen ein Kind zur Betreuung angemeldet ist, können bei Bedarf während eines Schulhalbjahres geändert werden. Dies bedarf einer neuerlichen schriftlichen Hinterlegung.
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2.4. Kosten
o Die Betreuung für die 5. und 6. Unterrichtsstunde ist für Eltern kostenfrei.
o Frühbetreuung vor der ersten Stunde ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der angemeldeten Kinder.
o Betreuung nach 14 Uhr und/oder Teilnahme an den AG's ist kostenpflichtig. Die Kosten werden den Eltern für das jeweilige Schulhalbjahr schriftlich mitgeteilt, sobald die genauen Anmeldezahlen fest stehen.

Die Eltern werden über staatliche Möglichkeiten der Kostenübernahme bzw. der Kostenbezuschussung informiert, ebenso über die steuerliche Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungskosten.

2.5. Räumlichkeiten und Personal
• 2.5.1. Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung

Im Untergeschoss (UG) unserer Grundschule stehen uns für die Betreuung folgende Räume zur Verfügung:

o UG 2: Hausaufgaben- und Beschäftigungsraum
o UG 3: Küche
o UG 5: Raum für Mittagsversorgung/Beschäftigung

Auch die dazu gehörigen Flure werden für Spielaktivitäten genutzt. Nach Absprache steht der Betreuung auch die Mehrzweckhalle zur Verfügung. Einmal monatlich kann die Betreuung die Kegelbahn in der Mehrzweckhalle nutzen. Aktive Bewegungsphasen finden bei schönem Wetter grundsätzlich auf dem Schulhof mit angegliedertem Gemeindespielplatz statt. Nach Absprachen mit dem Sportverein Hönebach ist in Einzelfällen auch der Sportplatz nutzbar.

• 2.5.2. Personal für die Ganztagsbetreuung
Auswahl und Einstellung der Betreuerinnen nimmt der Förderverein in Absprache mit der Schulleitung vor.

In der Regel arbeiten drei Betreuerinnen an unserer Einrichtung, auf welche die Betreuungstage und die Betreuungsstunden nach Möglichkeit gleichmäßig aufgeteilt werden.
Es muss darauf geachtet werden, dass auch für Krankheits-, Urlaubs- und Kuraufenthalte der Betreuerinnen Vertreterinnen zur Verfügung stehen.

Vom Schuljahr 2016/17 an wird im Rahmen des „Erfahrung hilft“-Programms eine zusätzliche von Pro-Päd finanzierte Hilfskraft beschäftigt, die besonders in der Mittagszeit die jeweilige Betreuerin unterstützt.

2.6. Regeln und Absprachen
Falls Frühbetreuung angeboten wird, schließt die Frühbetreuungskraft die Außentoiletten, die Eingangstür Schulhofseite sowie den Betreuungsraum 1 auf.

Die Betreuer sind für Ordnung und Sauberkeit sowie Reinigung der Räumlichkeiten in ihrem Verantwortungsbereich zuständig.

Jedes Kind, welches den Betreuungsraum verlässt oder betritt (Toilettengang, AG Besuch, Verabschiedung usw.) meldet sich persönlich beim Betreuer ab und an.
Während der Schulaufgabenzeit ist das Abholen von Kindern unerwünscht, um den reibungslosen Ablauf nicht zu stören. Jedes zu betreuende Kind wird namentlich mit exakter Zeitangabe im wöchentlichen Betreuungsplan erfasst. Für wichtige Informationen/Abfragen nutzen die Betreuer ebenso wie die Lehrkräfte das Hausaufgabenheft als Verbindungsmedium. Für Rückfragen, An- und Abmeldungen steht ein separater Telefonanschluss im UG zur Verfügung.

Aus Gründen der Sicherheit und der Fürsorge-und Aufsichtspflicht sind die Schuleingangstür zur Schulstraße sowie die Zwischentür im EG nach Unterrichtsende verschlossen zu halten.

Nachmittags-AGs und andere Beschäftigungen sind so zu beenden, dass alle Kinder pünktlich am Ausgang zum Schulhof antreten und vom Betreuer zum Bus gebracht werden können. Hönebacher Kinder gehen nach Vereinbarung alleine nach Hause bzw. werden abgeholt. Sollte ein Kind abweichend von der vorliegenden Anmeldung den Heimweg antreten oder von anderen Personen abgeholt werden, muss die schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegen.

In der Nachmittagsbetreuung haben Betreuer bzw. AG-Leiter die Verantwortung sowie das Hausrecht und üben diese aus. Zur Nutzung von Werkraum sowie bestimmter Verbrauchsmaterialien werden engmaschige Absprachen zwischen Betreuern und Schulleitung bzw. Verbindungslehrkraft getroffen. Das Kopieren notwendiger Materialien (z.B. Essenspläne usw.) erfolgt nach Absprache im Lehrerzimmer. Die Betreuer habe die pünktliche Teilnahme von Kindern an angemeldeten AGs sicher zu stellen. Schulaufgaben, welche zu Beginn der AG Zeit nicht fertig gestellt sind, werden von den Kindern zu Hause beendet.

2.7. Ablauf
• 2.7.1. Frühbetreuung

Schüler der GTA können ab 7:00 Uhr (auf Anfrage ab 6:00 Uhr) zur Frühbetreuung kommen. Der Betreuer beschäftigt sich sinnvoll (z.B. Leseübungen, Brettspiele, kleine Kreativbasteleien) bis ca. 8:00 Uhr mit ihnen. Im Anschluss gehen die Kinder auf direkten Weg in das EG, um sich auf den Unterricht vorzubereiten.

• 2.7.2. Betreuung ab der 5. Stunde:
Für alle Schüler, welche nach der 4. Stunde schon Unterrichtsschluss haben, ist eine Betreuung vorgesehen. Die Betreuer holen die Schüler auf dem Pausenhof oder im EG ab und begeben sich mit ihnen in den Betreuungsraum 1 im UG. Den Schülern stehen zwei Räume mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten zur Verfügung.
Zu den Räumlichkeiten der GTA gehören auch eine Küche sowie ein Flur. Nach Absprache mit den Lehrkräften können bei Bedarf auch die Schulbibliothek und der Werkraum unter Aufsicht genutzt werden.
Die Lehrer unterstützen durch fachliche Beratung, Austausch von Materialien, Hinweise auf Fördermaßnahmen u. ä. die Arbeit der Betreuungskräfte.

• 2.7.3. Betreuung ab der 6. Stunde:
Schüler, welche nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss haben, begeben sich in den Betreuungsraum im UG und schließen sich den anderen Kindern an (s. 2.7.2.).

• 2.7.4. Mittagessen
Das Mittagessen wird nach der 5. Stunde gemeinsam im Betreuungsraum 2 im UG eingenommen. Kinder, die noch in der 6. Stunde Unterricht haben, essen danach.
Die Lieferung des Essens erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz in Rotenburg. Pro Essen muss ein Betrag von 3,00 € bezahlt werden (dieser Betrag ist nicht in den Betreuungskosten der Schule enthalten und ist durch die Eltern per Rechnung oder Lastschriftverfahren zu begleichen).
Während der Mittagspause wird auf die Einhaltung der Tischsitten geachtet. Nach dem Mittagessen gehen die Schüler geschlossen zur aktiven Entspannung (Fahrgeräte, Klettergerüst, Ballspiele usw.) auf den Pausenhof, wenn dies witterungsbedingt möglich ist.

• 2.7.5. Schulaufgabenzeit
Kinder, die nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss haben, können in der 5. Stunde nach einer Pause ihre Hausaufgaben erledigen. Betreut werden die Schüler in dieser Zeit von einer Betreuerin. Sollten Schüler vor Ablauf der vorgesehenen Zeit ihre Schulaufgaben erledigt haben, können sich diese leise beschäftigen oder mit dem Betreuer in den anderen Raum gehen und sich sinnvoll beschäftigen.Während der Schulaufgabenzeit wird ein Abholen der Kinder nur in Ausnahmefällen gestattet, um den reibungslosen Ablauf nicht zu behindern.

• 2.7.6. Beschäftigungszeit bis 16:00 Uhr / feste AG-Angebote
Seit dem Schuljahr 2014/2015 werden feste Nachmittags-AGs angeboten, welche an den jeweiligen Tagen von 14.00 – 16:00 Uhr durchgeführt werden, z. B. Sport-AG, Spiele-AG, Einrad-AG usw. Anmeldungen für diese AGs müssen in schriftlicher Form vorliegen und gelten je für ein halbes Schuljahr. Im Anschluss daran kann die AG gewechselt, beendet oder weitergeführt werden.
Außerhalb der festen AGs verbringen die Schüler den gemeinsam mit den Betreuern besprochenen und geplanten Nachmittag. Hierbei wird auf einen sinnvollen Wechsel von Bewegungs-, Förder-, Kreativ-, Spiel- und Ruheangeboten geachtet.

2.8. Besprechungs- und Erfahrungsaustausch

Alle an der Durchführung der GTA beteiligten Lehrer und Betreuer treffen sich zwei bis dreimal pro Halbjahr. Diese Zusammenkunft dient der Besprechung aktueller Themen, evtl. auftretender Probleme, sowie dem Erfahrungsaustausch und der Planung der Folgezeit.
Hierbei ist es wichtig, dass alle Beteiligten kooperieren und sowohl mitarbeiten als auch mitgestalten können.

Bei Bedarf wird über einzelne Schüler gesprochen, um evtl. Förderung zu planen. Außerdem sollen die Schulleitung und/oder die Verbindungslehrkraft in diesen Treffen über wichtige Themen, Termine und Veranstaltungen der GTA informiert werden.
Falls eine Beteiligung oder Anwesenheit von Personen in der GTA erwogen wird, die nicht als Betreuerinnen eingestellt sind, muss dies aus rechtlichen Gründen vorher abgesprochen und von der Schulleitung genehmigt werden. In diesem Fall hat außerdem eine Mitteilung an den Förderverein zu erfolgen.

Die Dienstberatungen sollen der Verbesserung und Weiterentwicklung der GTA dienen. Die Einladungen zu Treffen erfolgt durch die Schulleitung bzw. Verbindungslehrkraft. Eine offene Gesprächsführung und Feedbackstrukturen sollen eine qualitativ hochwertige GTA sicherstellen.

2.9. Kompetenzen der an der GTA Beteiligten
Die Betreuer und Lehrer müssen weiter fort gebildet werden, um ihre Kompetenzen zu verstärken und die Vielfältigkeit des Betreuungsteams auszubauen (regelmäßige Auffrischung, Erste-Hilfe- Kurs, Gesundheitspass, Belegung von Kursen oder Einzelfortbildungen usw.). Diese Fortbildungen können durch die Weitergabe persönlicher Kompetenzen innerhalb des Teams oder durch externe Schulungen einzelner Personen, welche ihre erlernten Kompetenzen dem Team übermitteln, erfolgen.

 

3. Finanzierung

3.1. Aktuelle Situation und Aussicht

Die Betreuung wird im Schuljahr 2016/17 aus drei Töpfen finanziert:

o halbjährlicher Zuschuss vom Landkreis
o halbjährlicher Zuschuss von der Gemeinde Wildeck
o Eigenanteil der Eltern

Der Zuschuss der Gemeinde Wildeck gilt ausschließlich auf das Schuljahr 2016/17.
Die Grundschule Hönebach ist bestrebt, danach in das Landesprogramm für Schulen mit Ganztagsangeboten aufgenommen zu werden. Die Personal- und Sachkosten würden dann größtenteils durch dieses Programm finanziert werden.

3.2. Abwicklung der Finanzierung

Der Förderverein der Grundschule Hönebach - insbesondere der Schatzmeister - übernimmt die Abrechnungen und überwacht den Etat.
Er achtet darauf, dass die Ausgaben für die Betreuerinnen und externen Kräfte die Einnahmen nicht übersteigen und sich insgesamt eine ausgeglichene Bilanz ergibt.
Das Ziel bei der Finanzierung der Betreuung ist immer, dass sich die Betreuung mit Hilfe der genannten Zuschüsse selbst trägt und kein zusätzlicher Zuschuss vom Förderverein notwendig wird.
Sollten sich finanzielle Engpässe abzeichnen, sind die Verbindungslehrerin und die Schulleitung zu informieren, damit gemeinsam Einsparungsmöglichkeiten geprüft werden.

Literatur
,,Ganztägig arbeitende Schulen‘‘ Herausgeber: Hessisches Kultusministerium (2. überarbeitete Ausgabe)

 

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