Sonntag, 25 Juni 2017 14:06

Konzept zur Betreuung

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Aktualisierung des Pädagogischen Konzepts der Grundschule Hönebach

im Schuljahr 2022/23

 

Aufgrund des nachlassenden Bedarfs an nachmittäglichen Arbeitsgemeinschaften und Betreuungsangeboten nach der Corona-Pandemie musste die Organisation und die Finanzierung zum Schuljahr 2022/23 geändert werden.

Die Betreuungsangebote werden seither in kostenpflichtigen Modulen angeboten:

Frühbetreuung findet von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr statt (Modul 1), weitere Betreuung bis Unterrichtsende an allen Schultagen (Modul 2), sowie Nachmittagsbetreuung bis 15 Uhr an allen Unterrichtstagen / nicht an Ferientagen (Modul 3).

Versuchsweise werden im 2. Halbjahr des Schuljahres 2022/23 die Arbeitsgemeinschaften von Lehrerinnen in der 5. und 6. Schulstunde angeboten, da die Teilnahme am Nachmittag wenig Anklang fand.

Die jeweiligen Kosten werden jeweils zu Beginn des Schuljahres im Betreuungsvertrag geregelt.

Stand: 01.02.2023

 

 

 

Pädagogisches Konzept

für die Betreuung an der Grundschule Hönebach
im "Pakt für den Nachmittag"
ab dem Schuljahr 2017/18

Zuständigkeiten:
Betreuungskoordinatorin und beauftragte Schulleitung: Frau Evelyn Schwab
Förderverein der Grundschule Hönebach

Stand: Sommer 2017

 

 

1. Ausgangslage

Die Grundschule Hönebach ist nach der Vorlage eines Konzeptenwurfes unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes und des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zum Schuljahr 2017/18 in den "Pakt für den Nachmittag" aufgenommen worden.

Ziel der Teilnahme ist die Entwicklung und Durchführung eines verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebot unter Einbeziehung des bereits bestehenden Betreuungskonzepts und Erweiterung gemäß dem Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen.

Die Teilnahme am "Pakt für den Nachmittag" wird für unsere Schule eine bedeutende Qualitätssteigerung mit sich bringen und somit der Schulentwicklung dienen. Sie wird den Interessen der Kinder und der Eltern sehr entgegen kommen und von der ganzen Schulgemeinde mitgetragen werden.
Durch die verbesserten Betreuungsbedingungen können mit dem „Pakt“ besonders auch sozial schwächer gestellte Familien zusätzliche Hilfe zur Unterstützung und Förderung ihrer Kinder erhalten.
Mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Ressourcen streben wir eine Erweiterung des bestehenden Angebots durch den Einsatz pädagogischer Kräfte an. Neben der qualitativen Weiterentwicklung wird es auch eine quantitative Weiterentwicklung durch Ausweitung der Betreuungszeiten geben.

Das Konzept der Grundschule Hönebach wird sich im Laufe der Zeit weiter entwickeln und verändern. Der Prozess der Evaluierung wird Bestandteil dieser Entwicklung sein.

 

2. Entwurf der Module bei Teilnahmen am "Pakt"

Bei den neugeschaffenen Modulen wurde sich an den Vorgaben des „Paktes“ orientiert, sowie an unserem früheren, gut funktionierenden Betreuungskonzept.

Modul 1 - Betreuung von 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr (nach der 4. Unterrichtsstunde: Hausaufgabenbetreuung und Lernzeit)
Modul 2 - Betreuung von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr (AGs oder Betreuung)

Modul 3 - Frühbetreuung von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr (dies kommt neu hinzu)

 

Denkbar wäre zu einem späteren Zeitpunkt die Erweiterung um ein weiteres Modul:

Modul 4 - Betreuung von 16 Uhr bis 17 Uhr (nur bei Bedarf / mit Zuzahlung der Eltern).

 

Ausführungen zu Modul 1:

• Betreuungszeit bis 14.30 Uhr
Die Rückfahrt der Kinder nach Kleinensee könnte gegen 14.50 Uhr mit einem neu einzusetzenden Bus der Linie 331 durchgeführt werden.
Wie die Umfragen bei den betroffenen Eltern ergaben, ist es jedoch auch gut möglich, die Kleinenseer Kinder in Privatinitiative abzuholen, da es sich nur um wenige Kinder handelt. Daher fordern wir zunächst keinen Bus zusätzlich an.

• Doppelbesetzung
Bei Modul 1 ist eine Doppelbesetzung angedacht, damit sich die Betreuerin schwerpunktmäßig um die Mittagsverpflegung kümmern kann, während die Lehrkraft die Hausaufgaben und Lernzeit durchführt.
In der 6. Stunde wird es erfahrungsgemäß so sein, dass weitere Kinder in die Betreuung hinzukommen, da das 3./4. Schuljahr täglich mindestens 5 Stunden Unterricht hat. Insofern ist in dieser Zeit eine Doppelbesetzung notwendig.

 

3. Kosten für die Eltern

Bei einer Anmeldung des Kindes im „Pakt für den Nachmittag“ gelten folgende Bedingungen:
Geplante Elternbeiträge*:

• Modul 1: Hausaufgabenbetreuung und Lernzeit bis 14.30 Uhr: 0 € pro Monat*

• Modul 2: Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr an einem Tag: 24 € pro Monat*
(1 AG pro Woche)

Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr an zwei Tagen: 40 € pro Monat*
(2 AGs pro Woche)

Nachmittagsbetreuung täglich bis 16 Uhr 75 € pro Monat*
(kommt zustande, falls mind. 3 Anmeldungen vorliegen)

• Modul 3: Frühbetreuung täglich 7.00 – 8.00 Uhr 0 € pro Monat
(nach Bedarfsabfrage)

*Mittagessen Die Kosten für das Mittagessen sind zusätzlich zu entrichten.

*Es gelten die Bedingungen und Preise, die im jeweils aktuellen Elternbrief angegeben werden.

Für die Nichtanmeldung des Kindes im „Pakt für den Nachmittag“ gilt folgendes:

o Kinder können in sogenannten „Notfallstunden“ betreut werden. In diesem Fall kostet die Betreuung 12 Euro pro angefangene Stunde.
o Eine Anmeldung für die AGs zu den oben genannten Bedingungen ist nach Absprache mit der Schulleitung/Betreuungskoordinatorin gegebenenfalls möglich.

Zuschüsse zu den Betreuungskosten

Die Eltern werden über staatliche Möglichkeiten der Kostenübernahme bzw. der Kostenbezuschussung informiert, ebenso über die steuerliche Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Formularvordrucke finden sich auf der Homepage der Schule.

 

4. Organisatorisches

An- und Abmeldung
Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt schriftlich jeweils am Anfang des Schuljahres auf dem von uns vorgesehenen Formular. Sie gilt verbindlich für ein halbes Jahr.

Kosten für die AGs sind auch dann zu tragen, wenn ein Kind am Nachmittag aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann.

Krank- und Ummeldungen
Sollte ein Kind erkranken, so muss es bis spätestens um 7:55 Uhr in der Schule telefonisch, schriftlich oder persönlich abgemeldet werden.
Für das Abbestellen des Mittagessens ist eine Abmeldung auch telefonisch über die Direktdurchwahl der Betreuerin Frau Busold-Mohr möglich oder über die eingerichtete What's app-Gruppe.
Planbare Veränderungen, zum Beispiel im Falle eines Arztbesuches oder anderer privater Termine, sollen den Betreuerinnen rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) schriftlich mitgeteilt werden.
Die Zeiten, in denen ein Kind zur Betreuung angemeldet ist, sollten in der Regel für das ganze halbe Jahr festgelegt sein und nicht wöchentlich oder täglich wechseln. Diese Konstanz ist für die Kinder wichtig, aber auch für die Planung und Durchführung der Betreuung.
Täglich wechselnde Betreuungswünsche werden vom Schuljahr 2017/18 an nicht mehr berücksichtigt.

Räumlichkeiten und Personal
• Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung

Im Untergeschoss (UG) unserer Grundschule stehen uns für die Betreuung folgende Räume zur Verfügung:

o UG 2: Hausaufgaben- und Beschäftigungsraum
o UG 3: Küche
o UG 5: Raum für Mittagsversorgung/Beschäftigung

Zu den Räumlichkeiten der GTA gehören auch eine Küche sowie ein Flur. Bei Bedarf können auch die Schulbibliothek und der Werkraum unter Aufsicht genutzt werden.
Nach Absprache steht der Betreuung auch die Mehrzweckhalle zur Verfügung. Einmal monatlich kann die Betreuung die Kegelbahn in der Mehrzweckhalle nutzen. Aktive Bewegungsphasen finden bei schönem Wetter grundsätzlich auf dem Schulhof mit angegliedertem Gemeindespielplatz statt. Nach Absprachen mit dem Sportverein Hönebach ist in Einzelfällen auch der Sportplatz nutzbar.

Personal für die Ganztagsbetreuung
Auswahl und Einstellung der Betreuerinnen nimmt der Förderverein in Absprache mit der Schulleitung vor.

In der Regel arbeiten vier Betreuerinnen an unserer Einrichtung, auf welche die Betreuungstage und die Betreuungsstunden nach Möglichkeit gleichmäßig aufgeteilt werden.
Die Organisation der Betreuungsplanung (Einsatzplanungen bei Betreuung und AGs) obliegt der Betreuungskoordinatorin in Absprache mit den Betreuerinnen.
Es muss darauf geachtet werden, dass auch für Krankheits-, Urlaubs- und Kuraufenthalte der Betreuerinnen Vertreterinnen zur Verfügung stehen.

Zum Teil wird im Rahmen des „Erfahrung hilft“-Programms eine zusätzliche von Pro-Päd finanzierte Hilfskraft beschäftigt sein, die besonders in der Mittagszeit die jeweilige Betreuerin unterstützt.

Regeln und Absprachen

Die Betreuer sind für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Die Reinigung des Untergeschosses wird einmal wöchentlich von der Hausmeisterin vorgenommen.

Jedes Kind, welches den Betreuungsraum verlässt oder betritt (Toilettengang, AG-Besuch, Verabschiedung usw.) meldet sich persönlich beim Betreuer ab und an.
Während der Schulaufgabenzeit ist das Abholen von Kindern unerwünscht, um den reibungslosen Ablauf nicht zu stören. Jedes zu betreuende Kind wird namentlich mit exakter Zeitangabe im wöchentlichen Betreuungsplan erfasst. Für wichtige Informationen/Abfragen nutzen die Betreuer ebenso wie die Lehrkräfte das Hausaufgabenheft als Verbindungsmedium. Für Rückfragen, An- und Abmeldungen steht ein separater Telefonanschluss im UG zur Verfügung.

Aus Gründen der Sicherheit und der Fürsorge-und Aufsichtspflicht sind die Schuleingangstür zur Schulstraße sowie die Zwischentür im EG nach Unterrichtsende verschlossen zu halten.

Nachmittags-AGs und andere Beschäftigungen sind so zu beenden, dass alle Kinder pünktlich am Ausgang zum Schulhof antreten und vom Betreuer zum Bus gebracht werden können. Hönebacher Kinder gehen nach Vereinbarung allein nach Hause bzw. werden abgeholt. Sollte ein Kind abweichend von der vorliegenden Anmeldung den Heimweg antreten oder von anderen Personen abgeholt werden, muss die schriftliche Erlaubnis der Eltern vorliegen.

In der Nachmittagsbetreuung haben Betreuer bzw. AG-Leiter die Verantwortung sowie das Hausrecht und üben dieses aus.
Zur Nutzung von Werkraum sowie bestimmter Verbrauchsmaterialien werden engmaschige Absprachen zwischen Betreuern und Schulleitung bzw. Verbindungslehrkraft getroffen. Das Kopieren notwendiger Materialien (z.B. Essenspläne, Malvorlagen) erfolgt nach Absprache im Lehrerzimmer.
Die Betreuerinnen haben die pünktliche Teilnahme von Kindern an angemeldeten AGs sicher zu stellen. Schulaufgaben, welche zu Beginn der AG Zeit nicht fertig gestellt sind, werden von den Kindern zu Hause beendet.

Kinder, die sich den Anweisungen der Betreuerinnen widersetzen oder welche durch stark auffälliges Verhalten den Betreuungsablauf stören, können von der Betreuung ausgeschlossen werden. In diesem Fall benachrichtigen die Betreuerinnen die Eltern des Kindes und die Betreuungskoordinatorin.

Ablauf und Rhythmisierung
• Hausaufgabengabenzeit und individuelle Lernzeit in der 5. und 6. Unterrichtsstunde
Kinder, die nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss haben, können in der 5. Stunde nach einer Pause ihre Hausaufgaben erledigen. Betreut werden die Schüler in dieser Zeit von einer Betreuerin, teilweise auch von einer Lehrerin. Die Betreuerin holt die Schüler auf dem Pausenhof oder im EG ab und begibt sich mit ihnen in den Betreuungsraum 1 im UG.
Die Lehrer unterstützen durch fachliche Beratung, Austausch von Materialien, Hinweise auf Fördermaßnahmen u. ä. die Arbeit der Betreuungskräfte.

Sollten Schüler vor Ablauf der vorgesehenen Zeit ihre Schulaufgaben erledigt haben, sollen sich diese leise beschäftigen (freie Lernzeit, individuelle Aufgaben).
Kinder, die nach der 5. Stunde Unterrichtsschluss haben, schließen sich entsprechend in der 6. Stunde den anderen Kindern an.

Die Betreuerinnen bzw. die Lehrerin achten auf eine ruhige und konzentrierte Arbeitsatmosphäre, in der alle Kinder ihre Aufgaben selbstständig erledigen können.

Während der Aufgabenzeit wird ein Abholen der Kinder nur in Ausnahmefällen gestattet, um den reibungslosen Ablauf nicht zu behindern.

Mittagessen
Das Mittagessen wird nach der 5. Stunde gemeinsam im Betreuungsraum 2 im UG eingenommen. Kinder, die noch in der 6. Stunde Unterricht haben, essen danach.
Die Lieferung des Essens erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz in Rotenburg. Pro Essen muss ein Betrag von 3,00 € bezahlt werden (dieser Betrag ist nicht in den Betreuungskosten der Schule enthalten und ist durch die Eltern per Rechnung oder Lastschriftverfahren zu begleichen).
Während der Mittagspause wird auf die Einhaltung der Tischsitten geachtet. Nach dem Mittagessen gehen die Schüler geschlossen zur aktiven Entspannung (Fahrgeräte, Klettergerüst, Ballspiele usw.) auf den Pausenhof, wenn dies witterungsbedingt möglich ist.

Beschäftigungszeit bis 16:00 Uhr / feste AG-Angebote
Vom Schuljahr 2017/18 an werden feste Nachmittags-AGs angeboten, welche an den jeweiligen Tagen von 14.30 – 16:00 Uhr durchgeführt werden, z. B. Handarbeits, Spiele-AG,  Lese-AG usw.

Anmeldungen für diese AGs müssen in schriftlicher Form vorliegen und gelten je für ein halbes Schuljahr. Im Anschluss daran kann die AG gewechselt, beendet oder weitergeführt werden.
Außerhalb der festen AGs verbringen die Schüler den gemeinsam mit den Betreuerinnen besprochenen und geplanten Nachmittag. Hierbei wird auf einen sinnvollen Wechsel von Bewegungs-, Förder-, Kreativ-, Spiel- und Ruheangeboten geachtet.

Besprechungs- und Erfahrungsaustausch

Alle an der Durchführung der GTA beteiligten Lehrer und Betreuer treffen sich mindestens ein bis zweimal pro Halbjahr. Diese Zusammenkunft dient der Besprechung aktueller Themen, evtl. auftretender Probleme, sowie dem Erfahrungsaustausch und der Planung der Folgezeit.
Die Mitarbeit und Kooperation aller Beteiligten ist für eine qualitative Fortentwicklung wichtig und ist daher als ein Bestandteil der Betreuungsaufgabe zu sehen.

Es findet ein Gesprächsaustausch über einzelne Schülerinnen und Schüler statt, bei dem weitere Förderungsmaßnahmen geplant werden. Außerdem sollen die Schulleitung und/oder die Betreuungskoordinatorin in diesen Treffen über wichtige Themen, Termine und Veranstaltungen der Ganztagsbetreuung informiert werden.

Die Dienstberatungen sollen der Verbesserung und Weiterentwicklung des Betreuungsangebotes dienen. Die Einladungen zu Treffen erfolgt durch die Schulleitung.

Falls beim nachmittäglichen Betreuungsablauf eine Beteiligung oder Anwesenheit von Personen erwogen wird, die nicht als Betreuerinnen eingestellt sind, muss dies aus rechtlichen Gründen vorher abgesprochen und von der Schulleitung genehmigt werden. In diesem Fall hat außerdem eine Mitteilung an den Förderverein zu erfolgen.

Kompetenzen der an der Ganztagsbetreuung Beteiligten
Die Betreuer und Lehrerinnen müssen weiter fort gebildet werden, um ihre Kompetenzen zu verstärken und die Vielfältigkeit des Betreuungsteams auszubauen (Belegung von Kursen oder Einzelfortbildungen, Seminare zum „Pakt für den Nachmittag“, regelmäßige Auffrischung Erste-Hilfe- Kurs usw.) Die neu erworbenen Kompetenzen werden an die Teammitglieder übermittelt, damit alle davon profitieren können.
In der Betreuungsmappe werden Kopien der Teilnahmebescheinigungen abgeheftet.

Finanzierung
Die Betreuung wird im Schuljahr 2017/18 finanziert über den „Pakt für den Nachmittag“. Die Nachmittags-AGs sollten sich – wie es auch zuvor der Fall war - größtenteils durch Elternbeiträge tragen.

Mit der Gemeinde Wildeck gibt es einen Kooperationsvertrag. Darin wird geregelt, dass die Gemeinde für Kinder der Grundschule Hönebach, die im „Pakt für den Nachmittag“ angemeldet sind, 10 Ferienspielplätze in den Sommerferien bei der AWO blocken wird.

Die Finanzierung wird über die vom Landkreis neu eingerichtete „Schulservice-GmbH“ abgewickelt. Der Förderverein der Grundschule Hönebach - insbesondere die Schatzmeisterin – veranlasst das dazu Notwendige und überwacht den Etat.
Sie achtet darauf, dass sich auch bei den von den Eltern finanzierten Nachmittags-AGs insgesamt eine ausgeglichene Bilanz ergibt und kein zusätzlicher Zuschuss vom Förderverein notwendig sein wird.
Sollten sich finanzielle Engpässe abzeichnen, ist die Schulleitung zu informieren, damit gemeinsam Einsparungsmöglichkeiten geprüft werden.

 

5. Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch Teilnahme am "Pakt für den Nachmittag"

Durch den Einsatz von Lehrkräften streben wir eine bessere Vernetzung zwischen Unterricht am Vormittag und insbesondere dem Bereich der Hausaufgabenbetreuung an. Auch der individuellen Förderung, der pädagogischen Einbeziehung der Förderpläne, dem Aufbau von Kompetenzen und dem Entwickeln kooperativer Kompetenzen kommt eine große Bedeutung zu.

 

 

Gelesen 1100 mal Letzte Änderung am Freitag, 03 Februar 2023 18:24

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