Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Notfallplan

Unterrichtsausfall (z.B. witterungsbedingter) wegen besonderer Gefährdungssituation.

Die Entscheidung, ob der Unterricht bis zur Dauer eines Tages ausfällt, trifft die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht.
Entscheidungsgrundlage bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Frage, ob die Busse von Kleinensee fahren können.

Verantwortlichkeit -> Schulleitung (Abstimmung mit Nahverkehr)

Die Schulleiterin informiert die Hausmeisterin und die Betreuungskräfte, sowie das staatliche Schulamt, den Schulträger und evtl. die öffentlichen Medien wie Radiosender FFH.

Für das Staatliche Schulamt und den Schulträger wird hierzu ein Meldeformular ausgefüllt. Die Schüler und Eltern werden über die Telefonkette informiert.

Verantwortlich: Lehrkräfte

Eltern haben im Interesse der Sicherheit ihrer Kinder in besonderen Gefährdungssituationen (z.B. Glatteis) zu entscheiden, ob sie die Kinder an einem solchen Tag ausnahmsweise später oder nicht zur Schule schicken.
Verantwortlichkeit -> Eltern

Für Schüler und Schülerinnen aus Kleinensee gilt:
Wenn der Bus nicht zur gewohnten Zeit kommt, sollen Sie nach 10 Minuten nach Hause gehen. Über die Telefonkette werden weitere Informationen gegeben.

Verantwortlichkeit -> Schulleitung, anwesende Lehrkräfte in der Schule, Hausmeisterin

Hönebacher Schülerinnen und Schüler, die die Schule zu Fuß erreicht haben, werden von den Lehrerinnen bzw. Betreuerinnen beaufsichtigt und beschäftigt.
Verantwortlichkeit -> Betreuerinnen bzw. Lehrerinnen

Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, in die Schule zu kommen. Falls die Gefahrensituation dies nicht zulässt (z.B. massiver Stau auf der Autobahn und vereiste Nebenstrecken), müssen sie dies der Schulleitung melden (möglichst bis 10.00 Uhr Anfahrt versuchen).
Verantwortlichkeit -> Lehrer

Können Lehrkräfte die Schule nicht rechtzeitig erreichen, öffnet die Hausmeisterin die Schule und beaufsichtigt die Kinder, bis die Betreuungskraft eintrifft.
Die Hausmeisterin ruft eine Betreuungskraft an und bestellt sie in die Schule.

Verantwortlichkeit -> Hausmeisterin, Betreuerin

Die Betreuungskraft übernimmt die Beaufsichtigung und Beschäftigung der anwesenden Kinder maximal so lange, wie die Kinder laut Stundenplan Unterricht gehabt hätten.
Eltern können ihre Kinder an solchen Ausnahmetagen auf Wunsch auch vorzeitig abholen.

Verantwortlichkeit -> Betreuungskraft