Vertretungskonzept
Mit der Einführung der sogenannten "Unterrichtsgarantie Plus" zum Schuljahr 2006/07 und den späteren Vorgaben zur "Verlässlichen Grundschule" musste der Vertretungsunterricht neu geregelt werden. In den Konferenzbeschlüssen vom 29.09.2014 und 11.01.2016 wurde der Vertretungsplan für die Grundschule Hönebach festgelegt.
Kurzfristige Lehrerausfälle
Kommt es zum Fehlen von Lehrkräften durch unvorhergesehene kleinere Erkrankungen, unaufschiebbaren Arztbesuchen oder wegen anstehender Klassenfahrten oder Lehrerfortbildungen bzw. Dienstfahrten, soll dies an unserer Schule folgendermaßen vertreten werden:
1. Der Vertretungsplan und der Einsatz der VSS-Kräfte wird von der Schulleitung geregelt.
2. Zunächst soll die Vertretung – soweit möglich – schulintern organisiert werden. Die Kolleginnen können dabei mit zusätzlichen Unterrichtsstunden beauftragt werden.
3. Die Schuljahre werden auch in den Fächern jahrgangsübergreifend unterrichtet, in denen ansonsten Jahrgangsunterricht stattgefunden hätte (z. B. in Deutsch, Mathematik, Englisch).
4. Der Förderunterricht kann für die Zeit des Vertretungsunterrichtes entfallen.
5. Darüber hinaus kann der Unterrichtsausfall durch Personen aufgefangen werden, die sich im Rahmen der "Verlässlichen Schule" in den Vertretungspool der Schule haben aufnehmen lassen.
6. Die Personen, die im Bedarfsfall aushelfen, sollen nach ihren Eignungen und Neigungen eingesetzt werden, nach Möglichkeit vorwiegend in den sogenannten "Nebenfächern" (Musik, Kunst, textiles Gestalten, Werken). Der Fachunterricht in Deutsch und Mathematik sollte möglichst von ausgebildeten Lehrerinnen erteilt werden.
7. Das Fach "Sport" darf laut Erlass nicht von den sogenannten VSS-Kräften unterrichtet werden.
8. Der Vertretungsunterricht ist durch die ausfallenden Lehrkräfte gut vorzubereiten, insbesondere wenn der Unterrichtsausfall vorhersehbar ist.
9. Die VSS-Kräfte sollen schwerpunktmäßig die Aufgaben und Übungen der Kinder beaufsichtigen. Daher sollten wiederholende Übungen im Mittelpunkt stehen. Wenn es erforderlich ist, den Unterrichtsstoff weiter zu führen, muss die VSS-Kraft von den Lehrkräften entsprechend darauf vorbereitet werden.
Langfristige Lehrerausfälle
Bei längerfristigen Ausfällen und schweren Erkrankungen ist das Staatliche Schulamt zu informieren und um Hilfe zu bitten. In diesem Fall ist der Einsatz einer ausgebildeten Vertretungskraft mit ausreichender Lehrerstundenzahl erwünscht (Lehrauftrag).
Im Kleinen Schulbudget ist die Verrechnung der Unterrichtsvertretung nach fünfwöchiger Fehlzeit einer Lehrerin zu beantragen.